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Lese-Rechtschreib-Schwäche, Lese-Rechtschreib-Störung und Legasthenie stellen Diagnosefelder eines Beeinträchtigungs- und Behinderungsbereichs dar. Während eine Schwäche relativiert und durch Übung in einen gewissen Normbereich überführt werden kann, ist eine Störung kaum kompensierbar. Daher sollte die Lese-Rechtschreib-Störung/ Legasthenie entsprechend behandelt werden und zu einem Nachteilsausgleich bis zum Abiturführen. Zu argumentieren, die Note wäre durch die Rechtschreibung höchstens um eine Note schlechter als bei ausgesetzter Rechtschreibung, ist hier nicht zielführend, da die Störung nicht-kompensierbar und daher eine Beeinträchtigung/ Behinderung darstellt. Im Sinne der Bildungsgerechtigkeit muss hier somit ein Nachteilsausgleich bis zum Schulabschluss existieren.
weiterführende Links:
Bildungsserver RLP - Lernschwierigkeiten in den Bereichen Lesen und Rechtschreiben
LONDI Lernstörungen Online Plattform für Diagnostik & Intervention
Duden Institute für Lerntherapie
LegaKids Stiftung LURS-Akademie: 25 Filmclips zu den Grundlagen des Schriftspracherwerbs
Legasthenie - Ratgeber zum Thema Legasthenie des Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Legasthenie im Instrumentalunterricht - Ratgeber des Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
